Gesetze
Die Leistungen der Chiropraktoren werden von den Krankenkassengrundversicherungen (obligatorische Versicherung), den Unfallversicherungen sowie der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson, wie z.B. des Hausarztes, übernommen.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheidet der Hausarzt oder Ihre "HMO"-Klinik (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zu Lasten der Krankenkasse einen Chiropraktor oder eine Chiropraktorin aufsuchen dürfen.
Die Chiropraktik wird in einer steigenden Zahl von Fällen erfolgreich angewendet und internationale Studien belegen die Wirksamkeit und Kosteneffizienz dieser Behandlung. Es ist daher unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die HMO-Klinik den Zugang zur Chiropraktik verwehren.