Leistungspflicht
In den Bundesgesetzen und den entsprechenden Verordnungen werden die Ausbildung und die Tätigkeit der Chiropraktoren sowie die obligatorische Kostenübernahme chiropraktischer Leistungen geregelt. In der Schweiz dürfen nur staatlich anerkannte Medizinalpersonen Chiropraktik anbieten.
Die chiropraktischen Leistungen werden aus der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Es braucht deshalb auch keine ärztliche Überweisung (ausser man gehört einem Hausarzt- oder HMO-Modell an).
Seit der Teilrevision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes 1964, gelten die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistungen von Medizinalpersonen. Die Kostenübernahme chiropraktischer Leistungen wird in folgenden Bundesgesetzen geregelt:
• Krankenversicherungsgesetz (KVG)
• Unfallversicherungsgesetz (UVG)
• Militärversicherungsgesetz (MVG)
• Strahlenschutzgesetz (StSG)
Bei Fragen bezüglich der Leistungsverrechnung steht unser Team für Sie jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.